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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der itACT-Legien

Allgemeines

itACT-Legien, vertreten durch Marcus Legien, Fuchsweg 7d, 50859 Köln, bietet Dienstleistungen in den Bereichen Web-Design (Webseiten, Webshops, Video, Ton etc.) und Print-Design (Drucklayouts, Druckmedien etc.). itACT-Legien berät in enger Zusammenarbeit mit seinen Auftraggebern, plant, entwickelt, gestaltet und pflegt u.a. Internetpräsentationen und Print-Medien. Die Konditionen und Kosten für diese Dienstleistungen werden individuell festgelegt und basieren auf einem vorhergehenden schriftlichen oder mündlichen Angebot. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten teilweise oder auch in vollem Umfang sowohl für Dienstleistungen und Produkte im Web- als auch Print-Bereich (i.F. Web und Print).

1. Geltung der AGB (Web und Print)

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der itACT-Legien erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie sind Bestandteil aller mit itACT-Legien geschlossenen Dienstleistungsverträge. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hierdurch ausdrücklich widersprochen.
1.2. Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher, auch auf elektronischem Weg (z.B. eMail), Bestätigung.
1.3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche, auch auf elektronischem Weg (z.B. eMail), erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch ausnahmsweise mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.
1.4. Soweit Werbe- oder Internetagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher, auch auf elektronischem Weg (z.B. eMail), Vereinbarungen.
1.5. In mit itACT-Legien geschlossenen Verträgen enthaltene Regelungen, die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen diesen Regelungen der AGB vor. Die Geltung der AGB im übrigen bleibt hiervon unberührt.

2. Umfang und Durchführung von Aufträgen (Web und Print)

2.1. Beauftragungen sind für itACT-Legien-Legien ab dann verbindlich, wenn itACT-Legien sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrags nachkommt.
2.2. Bei Dienstleistungsverträgen mit itACT-Legien ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.
2.3. itACT-Legien wird nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags nach schriftlicher Vereinbarung, auch auf elektronischem Weg (z.B. eMail), akzeptieren. In diesem Fall kann itACT-Legien mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.4. Soweit mit itACT-Legien geschlossene Verträge die Vermittlung von Webspeicherplatz beinhalten, ist eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server eines Drittanbieters vertraglich nicht geschuldet. itACT-Legien schuldet insoweit nur die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessenen und zumutbaren Bemühungen und Vorkehrungen, eine möglichst lückenlose Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server zu gewährleisten. Außerhalb des Einflussbereichs von itACT-Legien liegende Umstände wie die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Übertragungswegen im Internet und in öffentlichen Leitungsnetzen sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.
2.5. itACT-Legien ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

3. Daten, Verantwortung und Ablehnungsbefugnis (Web)

3.1. Daten des Auftraggebers zur Verwendung in seiner Internetpräsentation können aus Text-, Grafik-, Ton- und Videodokumenten bestehen.
3.2. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung beigebrachten Daten an itACT-Legien trägt der Auftraggeber die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung von urheberrechtlichen Schutzrechten wird ausdrücklich hingewiesen.
3.3. itACT-Legien behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten etc. verstößt.
3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, itACT-Legien von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.
3.5. Bezüglich des Inhalts der auftragsgemäßen Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung bei etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter. itACT-Legien behält sich vor zu prüfen, ob Aufträge gegen Rechte Dritter verstoßen.
3.6. Ferner haftet itACT-Legien nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der in itACT-Legien gespeicherten Angebote erwachsen. Dies gilt insbesondere für falsche Bestellungen oder Zahlungsanweisungen.
3.7. itACT-Legien behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Aktualisierungen im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für itACT-Legien wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
3.8. Insbesondere kann itACT-Legien bereits veröffentlichte Daten zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

4. Datenanlieferung (Web)

4.1. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Lieferung der Vorlagen, Daten und Manuskripte im vereinbarten Format zu sorgen.
4.2. Sind Daten auftragsgemäß von itACT-Legien oder von einer Agentur aufzubereiten, erhält der Auftraggeber vor einer Veröffentlichung Kontrollausdrucke per eMail, Fax oder Post. Im Falle von Beanstandungen muss der Auftraggeber diese gegenüber itACT-Legien unverzüglich anzeigen.
4.3. Die Lieferung an itACT-Legien kann elektronisch, auf dem Postweg oder per Kurier erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
4.4. Die Pflicht von itACT-Legien zur Aufbewahrung der erhaltenen Daten endet drei Monate nach ihrer Veröffentlichung.

5. Vermittlung von Domainnamen und Webspeicherplatz (Web)

5.1. itACT-Legien erbringt im Rahmen eines entsprechenden Auftrages auch die Vermittlung der Einrichtung von Internet-Domainnamen durch so genannte Internet-Service-Provider (kurz: ISP).
5.2. Hierbei werden die vom Auftraggeber zur Reservierung und/oder zur Registrierung eines Domainnamens an itACT-Legien übermittelten Daten an den ISP weitergeleitet, dort elektronisch gespeichert und den Registraturdatenbanken zugänglich gemacht.
5.3. Bei der Vergabe von Domainnamen finden die Vergaberichtlinien des zuständigen ISP Anwendung. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber diese zugesandt.
5.4. Die Dienstleistung von itACT-Legien besteht ausschließlich in der Vermittlung des Auftrags zur Reservierung und/oder Registrierung von Internet-Domainnamen. itACT-Legien kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Auftraggeber beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
5.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber itACT-Legien zur Mitwirkung, insbesondere soweit dies zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist, so besonders im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinien der Vergabestelle sowie die Erfordernisse des jeweiligen ISP. Für Schäden, die itACT-Legien mittelbar oder unmittelbar durch eine Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erleidet, ist dieser ersatzpflichtig.
5.6. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Reservierung oder Registrierung des gewünschten Domainnamens gegenüber itACT-Legien besteht nicht. Die Verantwortung für Rechtsfolgen aller Art aus der Reservierung und Registrierung des Domainnamens liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
5.7. itACT-Legien haftet nicht für Mängel oder Fehler im System des vermittelten ISP bzw. für dessen schuldhaftes Fehlverhalten, soweit kein eigenes vorsätzlich schuldhaftes Verhalten von itACT-Legien vorliegt.
5.8. Sollte ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber eine Rechtsverletzung durch einen Domainnamen rügen, verpflichtet sich der Auftraggeber, itACT-Legien hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, itACT-Legien von Ersatzansprüchen Dritter, die auf einer unzulässigen Verwendung des Domainnamens beruhen, freizustellen.
5.9. Soweit der Auftraggeber, z. B. für den Zugriff auf eine persönliche Website, vom Anbieter ein individuelles Passwort erhält, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn ihm bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passworts ergeben, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Eine Haftung von itACT-Legien ist in diesem Fall ausgeschlossen. Im übrigen gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10 der AGB.
5.10. Aufgrund von technisch erforderlichen Wartungsarbeiten kann es zu geringen Ausfallzeiten des Datenservers eines von itACT-Legien beauftragten Providers kommen. Eine Ausfallzeit von bis zu 5% der jährlichen Betriebsdauer begründet keinen Minderungsanspruch des Auftraggebers.
5.11. Im Falle höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen, die nachweisbar nicht im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich von itACT-Legien liegen, (z.B. bei Störungen des Netzbetreibers) ist itACT-Legien von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen sowie auf Leistung von Schadensersatz entbunden.
5.12. Die Laufzeit für einen Datenbankeintrag sowie für eine vermittelte Reservierung bzw. Registrierung eines Domainnamens beträgt 1 Jahr. Die Laufzeit beginnt jeweils mit Vertragsschluss.
5.13. Die Laufzeit von Werbeeinträgen, Inseraten oder Anzeigen wird gesondert geregelt.
5.14. Verträge mit automatischer Laufzeitverlängerung werden um jeweils 1 Jahr verlängert, wenn sie nicht zuvor fristgerecht schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende.
5.15. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen.

6. Rechtegewährleistung (Web)

6.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der an itACT-Legien übermittelten Daten und Inhalte erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt itACT-Legien im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird itACT-Legien von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, itACT-Legien nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
6.2. Der Auftraggeber überträgt itACT-Legien sämtliche für die vereinbarte Nutzung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

7. Fertigstellungstermine, Liefertermine und Teilleistungen (Web)

7.1. In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich, auch auf elektronischem Weg (z.B. eMail), vereinbart wurde.
7.2. itACT-Legien haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Streiks. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
7.3. itACT-Legien ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

8. Preise und Zahlung (Web)

8.1. Alle im Internet sowie in Korrespondenz, Angeboten und Verträgen gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet, sofern nichts anderes angegeben ist.
8.2. itACT-Legien kann von ihrem Auftraggeber eine Vorauszahlung verlangen. Leistet ein Auftraggeber die Vorauszahlung nicht, kann itACT-Legien die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Maßnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn der Auftraggeber oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten. Die bis dahin von itACT-Legien erbrachten Leistungen sind sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
8.3. Abbestellungen müssen schriftlich, auch auf elektronischem Weg (z.B. eMail), erfolgen. Bereits geleistete Arbeiten berechnet itACT-Legien gemäß der zuvor vereinbarten Honorare.
8.4. Bei der Vermittlung einer Reservierung bzw. Registrierung von Domainnamen werden die Gebühren jeweils im voraus für ein Jahr erhoben; eine Teilrückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist nicht möglich.
8.5. Preisänderungen infolge von Preisänderungen der Vertragspartner von itACT-Legien, bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten; im Falle von Preisanhebungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
8.6. Ohne andere Vereinbarung sind alle Rechnungen von itACT-Legien zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist itACT-Legien berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8.7. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung (Web)

9.1. Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von itACT-Legien als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
9.2. Die Gewährleistungsverpflichtung von itACT-Legien beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist erst mit dessen Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt itACT-Legien. Gelingt die Nachbesserung aus von itACT-Legien zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch itACT-Legien fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung in Ziffer 10.
9.3. Erweist es sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
9.4. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.

10. Haftung (Web)

10.1. itACT-Legien verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. itACT-Legien haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bzw. nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Ein über den Auftragswert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
10.2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. itACT-Legien haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
10.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung von itACT-Legien sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
10.4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 10.2. und 10.3. gelten nicht für Schäden, die itACT-Legien vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt folgendes: itACT-Legien haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

11. Urheberrechte, andere Schutzrechte und Quellcode (Web)

11.1. Mit der Tätigkeit von itACT-Legien verbundene Urheberrechte oder vergleichbare Schutzrechte entstehen ausdrücklich in der Person von itACT-Legien. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Auftraggeber nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich, auch auf elektronischem Weg (z.B. eMail), vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Überlassung des Quellcodes der durch itACT-Legien erstellten Webseiten.
11.2 Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert itACT-Legien, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
11.3 itACT-Legien ist berechtigt, fertiggestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.

12. Datenschutz und Geheimhaltung (Web)

12.1. Die vertragliche Dienstleistung von itACT-Legien bedingt auch den Umgang mit verschiedenen Daten des Auftraggebers, insbesondere auch persönlichen Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten (Verbindungsdaten).
12.2. itACT-Legien weist ausdrücklich darauf hin, dass im Internet als offenem Datennetz ein absoluter Datenschutz gegen unbefugten Zugang durch Dritte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. So obliegt es dem Auftraggeber, auch selbst für die Sicherheit des ihm vergebenen Passwortes und der von ihm ins Internet übermittelten Daten Sorge zu tragen.
12.3. Gleichwohl ist itACT-Legien nach besten Kräften bemüht, von Gesetzes wegen vertrauliche und/oder vom Auftraggeber ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Daten vor einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Dies gilt nicht für Daten, die ohnehin allgemein zugänglich sind; ebenso wenn international anerkannte technische Normen dies erfordern sowie wenn itACT-Legien gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, diese Daten zu offenbaren.
12.4. So ist itACT-Legien im Rahmen von Domain-Registrierungen gegenüber den Internet-Service-Providern verpflichtet, in der Veröffentlichung von Daten in dem von den Richtlinien der Vergabestelle vorgesehenen Umfang einzuwilligen. Erteilt daher der Auftraggeber an itACT-Legien den Auftrag zur Registrierung und Aufrechterhaltung einer Domain, so erklärt er sich mit der Veröffentlichung durch itACT-Legien einverstanden.
12.5. Im übrigen ist der Auftraggeber - soweit er nicht ausdrücklich widerspricht - damit einverstanden, dass itACT-Legien Bestands- und Verbindungsdaten während der Dauer des Vertragsverhältnisses speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, beispielsweise zu Abrechnungszwecken, erforderlich ist.

11. Urheberrecht und Nutzungsrechte (Print)

11.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen, weder im Original noch bei der Reproduktion, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von itACT-Legien verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
11.2. Bei Verstoß gegen Ziffer 11.1. hat der Auftraggeber itACT-Legien eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe, das sind 200% der vereinbarten Vergütung, zu zahlen.
11.3. itACT-Legien überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. itACT-Legien bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
11.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen itACT-Legien und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
11.5. itACT-Legien hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

12. Vergütung (Print)

12.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
12.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
12.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

13. Fremdleistungen (Print)

13.1. itACT-Legien ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, itACT-Legien hierzu schriftliche, auch auf elektronischem Weg (z.B. per eMail), Vollmacht zu erteilen.
13.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der itACT-Legien abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, itACT-Legien im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

14. Eigentum und Rückgabepflicht (Print)

14.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind itACT-Legien spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich, auch auf elektronischem Weg (z.B. per eMail), vereinbart wurde.
14.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

15. Herausgabe von Daten (Print)

15.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass itACT-Legien ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich, auch auf elektronischem Weg (z.B. per eMail), zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
15.2. Hat itACT-Legien dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von itACT-Legien verändert werden.
15.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
15.4. itACT-Legien haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von itACT-Legien ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 16. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster (Print)

16.1. Der Auftraggeber legt itACT-Legien vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
16.2. Soll itACT-Legien die Produktionsüberwachung durchführen, schließt sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche, auch auf elektronischem Weg (z.B. per eMail), Vereinbarung ab. Führt itACT-Legien die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
16.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten hat itACT-Legien einen Anspruch auf min. 5 bis 10 einwandfreie, unentgeltliche Belege. itACT-Legien ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

17. Haftung (Print)

17.1 itACT-Legien verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. itACT-Legien haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bzw. nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Ein über den Auftragswert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
17.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
17.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
17.4. itACT-Legien haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
17.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich, auch auf elektronischem Weg (z.B. per eMail), der itACT-Legien geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

18. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen (Print)

18.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designer der itACT-Legien Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
18.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann itACT-Legien eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
18.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an itACT-Legien übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

19. Sonstiges (Web und Print)

19.1. Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von itACT-Legien auf Dritte übertragen.
19.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass itACT-Legien Erklärungen (Ausnahme: formbedürftige Erklärungen, insbesondere Kündigung) auch auf elektronischem Weg (z.B. per eMail) wirksam an ihn richten kann.
19.3 itACT-Legien behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dann entsprechend entweder in gedruckter Form (z.B. Briefpapier), als Datei (z.B. PDF) oder im Internet auf der Webseite von itACT-Legien veröffentlicht.

20. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand (Web und Print)

20.1. Für die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und itACT-Legien gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
20.2. Erfüllungsort für alle Leistungen von itACT-Legien ist der Sitz von itACT-Legien, Köln. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz von itACT-Legien oder (nach Wahl von itACT-Legien) der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.

21. Abschlussklausel (Web und Print)

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder enthalten sie eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung.

AGB Zusatzinformation: Künstlersozialkasse (KSK)

Die von itACT-Legien berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer itACT-Legien als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.

Köln, Januar 2015